ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Allgemeines

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen. Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung eingetreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Von Verkaufsbedingungen von APMA Services GmbH abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Die Entgegennahme von Leistungen oder Teilleistungen gelten als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen, auch wenn die Regularien des Käufers dies ausschließen. Nebenabreden und Änderungen von Verträgen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Diese Vereinbarung kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Vertragsregularien

Die Angebote von APMA Services GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde ist an seinen Auftrag zehn Werktage ab diesem Zugang bei APMA Services GmbH gebunden. Aufträge des Kunden gelten als angenommen, wenn die Bestätigung von APMA Services GmbH durch eine der nachstehenden Verfahrensweisen erfolgt ist.

Die Auftragsbestätigung erfolgt in schriftlicher Form durch APMA Services GmbH - die Übermittlung erfolgt durch Postsendung, Telefax oder Mail. Der Auftrag an APMA Services GmbH gilt als bestätigt, wenn der Kunde Kontaktberichten von APMA Services GmbH nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt widerspricht. Der Auftrag an APMA Services GmbH gilt als bestätigt, wenn APMA Services GmbH durch Tätigwerden zu erkennen gibt, dass der Auftrag angenommen wird. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten den ursprünglichen Betrag um mehr als 15 % übersteigen, wird APMA Services GmbH den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig Alternativen bereitstellt. Für alle Arbeiten von APMA Services GmbH, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt APMA Services GmbH eine angemessene Vergütung.

APMA Services GmbH übernimmt keine Haftung für die technische Eignung der Hardware des Kunden für die vom Kunden für seine Zwecke verwendete Software. Die Frage der Eignung der EDV-Umgebung für Zwecke des Abnehmers fällt in dessen Risikobereich und ist nicht Geschäftsgrundlage des Vertrages.

Hat der Kunde APMA Services GmbH beauftragt, die Installation von Software vorab vorzunehmen, so ist er verpflichtet, die räumlichen, klimatischen, elektrotechnischen und sonstigen Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit und Installation der Software auf seine Kosten und in eigener Verantwortung zu schaffen.

Auf der Webseite, in Katalogen oder ähnlichen Unterlagen der APMA Services GmbH enthaltene leistungsbeschreibende Angaben sind keinesfalls verbindlich, es sei denn, die dort genannte Eigenschaft wurde als Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes mit dem Kunden vereinbart.

Abweichungen von vereinbarten Eigenschaften des Leistungsgegenstandes berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, den vertragsmäßigen Gebrauch nicht oder nur unwesentlich einschränken und das Vorhandensein der Eigenschaft nicht von APMA Services GmbH garantiert oder zugesichert wurde.

Vorleistungen

Für die Teilnahme an Präsentationen steht APMA Services GmbH ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von APMA Services GmbH für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält APMA Services GmbH nach der Präsentation keinen Auftrag, so stehen alle Leistungen von APMA Services GmbH, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von APMA Services GmbH. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an APMA Services GmbH zu übergeben.

Werden die im Zuge einer Vorleistung eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung der Aufgabenstellung nicht verwendet, so ist APMA Services GmbH berechtigt, diese anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Unterlagen der APMA Services GmbH an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, oder sonstige Verbreitung - auch in veränderter Form - ist ohne ausdrückliche Zustimmung von APMA Services GmbH nicht zulässig.

Zahlungsabwicklung

Die Abrechnung/Rechnungsstellung erfolgt nach Vereinbarung, jedoch spätestens mit Erbringung der Leistung und/oder Auslieferung der Ware/Dienstleistung.

Die Rechnungen von APMA Services GmbH sind nach Erhalt und ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Alle genannten Beträge sind Nettobeträge, zu denen die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzu zu rechnen ist. Verwertungsrechte, Zölle oder sonstige - auch nachträglich entstehende - Abgaben werden an den Kunden weiterberechnet.

Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in der Höhe des banküblichen Überziehungszinses zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro je Vorgang berechnet.

Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründen, so ist APMA Services GmbH vorbehaltlich der APMA Services GmbH sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen und ihre Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten. Bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung kann vom Vertrag ganz oder teilweise zurückgetreten werden. In jedem Fall werden sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.

Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung ist nur mit von APMA Services GmbH unbestrittenen Gegenforderungen statthaft.

Auftragsbearbeitung

Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die APMA Services GmbH bei der Auftragsbearbeitung erstellt oder erstellen lässt, bleiben Eigentum von APMA Services GmbH. Eine Pflicht zur Herausgabe besteht grundsätzlich nicht, kann aber in einer gesonderten Vereinbarung geregelt werden. APMA Services GmbH ist berechtigt, erteilte Aufträge selbst auszuführen oder durch Dritte ausführen zu lassen. Aufträge an Werbeagenturen werden im Namen und auf Rechnung von APMA Services GmbH erteilt; APMA Services GmbH erhält hierfür 10% der Auftragssumme. Eine Haftung für mangelhafte Leistung der Werbeagenturen übernimmt APMA Services GmbH nicht.

Verschwiegenheitspflicht

Der Kunde verpflichtet sich, über alle vertraulichen Angelegenheiten und Vorgänge, die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, auch nach Abschluss der Geschäftsbeziehung Stillschweigen zu bewahren. Eine Verwertung der dem Kunden zur Kenntnis gelangten Betriebs- und Geschäftsvorgänge und -geheimnisse für geschäftliche und private Zwecke ist ihm untersagt. Dies gilt sowohl für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der APMA Services GmbH als auch für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der mit der APMA Services GmbH kooperierenden Unternehmen.

Datenschutz

Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages auf Grundlage dieser AGB werden vom Anbieter Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die vom Kunden im Wege der Bestellung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Kunde die Daten zur Verfügung gestellt hat. Die Daten werden nur soweit notwendig an das Versandunternehmen, das die Lieferung der Ware auftragsgemäß übernimmt, weitergegeben. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Soweit den Anbieter Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern. Während des Besuchs auf der Homepage des Anbieters werden anonymisierte Daten, die keine Rückschlüssen auf personenbezogene Daten zulassen und auch nicht beabsichtigen, insbesondere IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Browsertyp, Betriebssystem und besuchte Seiten, protokolliert. Auf Wunsch des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Kunden ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Kunde an folgende Adresse wenden: APMA Services GmbH, Dr. Dirk Wagner, Wannbornstr. 4, 66125 Saarbrücken, Telefon-Nr.: 06897-9245638, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

APMA Services GmbH ist verpflichtet, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten. Danach sind Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität grundsätzlich unzulässig.

Scientology-Ausschluss

APMA Services GmbH verpflichtet sich bzw. stellt sicher, dass weder sie noch seine Beschäftigten noch gegebenenfalls von ihr beauftragte Dritte bei der Erfüllung der Maßnahme die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden bzw. verbreiten.

Lieferungskonditionen

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er zuvor seinen Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist und APMA Services GmbH eine Nachfrist von mindestens zehn Arbeitstagen gewährt hat. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von APMA Services GmbH.

Der Liefertermin versteht sich vorbehaltlich von APMA Services GmbH nicht zu vertretender Umstände und Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht gegeben waren oder APMA Services GmbH weder bekannt waren noch bekannt sein mussten, unabhängig davon, ob diese Umstände oder Ereignisse bei APMA Services GmbH oder bei für APMA Services GmbH zur Auftragsabwicklung tätigen Unternehmen eintreten. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. APMA Services GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine von APMA Services GmbH nicht zu vertretende Leistungsverzögerung länger als zehn Wochen andauert.

APMA Services GmbH ist zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt, sollten auf den Märkten für die von APMA Services GmbH zur Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden benötigte Leistungen ein Engpass bestehen.

Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, auch wenn sie bei den Lieferanten der Firma APMA Services GmbH eintreten, verlängert sich, wenn APMA Services GmbH an der rechtzeitigen Erfüllung der Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert wird, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird APMA Services GmbH von der Lieferverpflichtung befreit.

Gefahrübergang

Die Lieferverpflichtungen von APMA Services GmbH sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von APMA Services GmbH zur Versendung gebracht worden sind. Das Risiko der Übermittlung (Beschädigung, Verlust, Verzögerung, etc.) trägt der Kunde. Lieferungen verstehen sich grundsätzlich ab Werk.

Eigentumsrechte

Alle Leistungen von APMA Services GmbH, auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie einzelne Originale oder Prototypen im Eigentum von APMA Services. Sie können von APMA Services GmbH jederzeit zurückverlangt werden. Ohne anders lautende Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von APMA Services nur selbst und nur für die Dauer der Vereinbarung nutzen. Änderungen von Leistungen von APMA Services GmbH durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von APMA Services GmbH und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Ist APMA Services GmbH mit der individuellen Programmentwicklung beauftragt, so ist APMA Services GmbH berechtigt, auch nach der Auslieferung das gesamte Programm oder Teile hiervon weiter zu verwenden. Der Quellcode verbleibt grundsätzlich bei APMA Services GmbH. Gelieferte Unterlagen und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von APMA Services GmbH. APMA Services GmbH ist berechtigt, im Rahmen aller Leistungen auf APMA Services GmbH hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

Freigabe

Alle Leistungen von APMA Services GmbH sind vom Kunden zu überprüfen und binnen zehn Arbeitstagen schriftlich freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Leistungen der APMA Services GmbH überprüfen zu lassen.

Abwerbungsverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von APMA Services GmbH abzuwerben oder ohne Zustimmung von APMA Services GmbH anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von APMA Services GmbH der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

Haftungsansprüche

Der Kunde hat Reklamationen innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Leistungserbringung mit konkreten Fehlerbeschreibungen in einem Fehlerprotokoll schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Die Abnahme der Leistungen gilt ansonsten als erfolgt.

Soweit ein von APMA Services GmbH zu vertretener Mangel an dem Vertragsgegenstand vorliegt, ist APMA Services GmbH nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung trägt APMA Services GmbH alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Vertragsgegenstände an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ist APMA Services GmbH zur Mängelbeseitigung/Ersatzleistung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder schlägt in sonstiger Weise die Nachbesserung fehl, so ist der Kunde auf ein Recht der Nacherfüllung beschränkt. Dem Kunden wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern. Die Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass der fehlerhafte Liefergegenstand nach eigener Wahl von APMA Services GmbH entweder durch APMA Services GmbH beim Kunden besichtigt und überprüft werden kann oder auf Wunsch an APMA Services GmbH zur Nachbesserung eingesandt wird. Der Kunde wird APMA Services alle zur Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglichen.

Die Gewährleistung beträgt für alle von APMA Services GmbH gelieferten Produkte zwölf Monate. Die Gewährleistung erlischt, soweit Reparatur oder Änderungen an den Produkten vorgenommen werden.

Weitergehende Ansprüche des Kunden gleich aus welchen Rechtsgründen sind ausgeschlossen. APMA Services GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Für Fehler, die sich auf beauftragte Leistungen beziehen, haftet APMA Services GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bis maximal zur Höhe der Auftragssumme. Insbesondere haftet APMA Services GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch APMA Services GmbH ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehenden Erfordernisse einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung der Firma APMA Services GmbH ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt. Bei nicht verfügbarer Sicherungskopie ist APMA Services GmbH von der Haftung vollständig freigestellt.

Für zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt APMA Services GmbH keinerlei Haftung.

Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Parteien wird das für den Sitz der APMA Services GmbH zuständige Gericht vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies im Zweifel nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung eventueller Lücken des Vertrages soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach ihrer wirtschaftlichen Zwecksetzung gewollt haben.

Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

Saarbrücken, im Juni 2018